Kapitel 2 · Abgrenzung

BGM, BGF, BEM & Arbeitsschutz – wer ist wer?

Kaum ein Thema sorgt für mehr Begriffsverwirrung. Die gute Nachricht: Ein Bild macht es klar. Stellen Sie sich ein Haus vor. Das BGM ist das Dach, das alles überspannt und zusammenhält. Darunter stehen drei Säulen: der Arbeitsschutz und das BEM als gesetzliche Pflicht-Säulen und die BGF als freiwillige Säule.

Team lacht gemeinsam – Zusammenspiel von Pflicht und Kür im BGM

Im Detail

Die vier Begriffe nebeneinander

Rahmen/StrategieDas Dach

BGM – Betriebliches Gesundheitsmanagement

Die strategische Management-Struktur, die alle Gesundheitsaktivitäten systematisch steuert und verknüpft. BGM ist ein Managementkonzept, kein Rechtsbegriff – es bündelt Arbeitsschutz, BEM und BGF unter einem Dach und richtet sie an Zielen und Kennzahlen aus.

Rechtsgrundlage: Kein eigenes Gesetz · Orientierung: DIN SPEC 91020

PflichtPflicht-Fundament

Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit

Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen – gesetzliche Pflicht ab dem ersten Mitarbeiter. Kern ist die Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG), die seit 2013 ausdrücklich auch psychische Belastungen umfasst (§ 5 Abs. 3 Nr. 6). Ergebnisse und Maßnahmen sind zu dokumentieren (§ 6 ArbSchG).

Rechtsgrundlage: ArbSchG · § 5 (Gefährdungsbeurteilung) · ASiG · DGUV

PflichtPflicht (im Einzelfall)

BEM – Betriebliches Eingliederungsmanagement

Angebot des Arbeitgebers an Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen (auch wiederholt) arbeitsunfähig waren. Ziel: Arbeitsunfähigkeit überwinden, erneuter vorbeugen, Arbeitsplatz erhalten. Für den Arbeitgeber Pflicht, für die betroffene Person freiwillig – mit Zustimmung und unter Beteiligung der Interessenvertretung.

Rechtsgrundlage: § 167 Abs. 2 SGB IX

FreiwilligDie freiwillige Kür

BGF – Betriebliche Gesundheitsförderung

Die konkreten, überwiegend freiwilligen Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit – von Bewegungs- und Stresskursen bis zu ergonomischer Arbeitsgestaltung. Krankenkassen fördern BGF nach § 20b SGB V, steuerlich sind zertifizierte Maßnahmen bis 600 € je Beschäftigten und Jahr begünstigt (§ 3 Nr. 34 EStG).

Rechtsgrundlage: § 20b SGB V · steuerlich § 3 Nr. 34 EStG

Warum die Abgrenzung praktisch wichtig ist

Wer die Begriffe sauber trennt, weiß, wo er handeln muss und wo er handeln kann. Der Arbeitsschutz und das BEM sind nicht verhandelbar – sie gelten unabhängig von der Betriebsgröße ab dem ersten Beschäftigten bzw. im konkreten Krankheitsfall. Die BGF ist dagegen freiwillig, wird aber steuerlich und über die Krankenkassen gefördert.

Das BGM ist der Rahmen, der beides klug verbindet: Es nutzt die Daten aus der Pflicht (etwa die Gefährdungsbeurteilung) als Grundlage für die Kür (gezielte Maßnahmen). So wird aus einzelnen Aktivitäten ein System.

Der clevere Einstieg: mit der Pflicht beginnen

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist seit 2013 für jeden Arbeitgeber Pflicht (§ 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG) – und viele Betriebe haben sie noch nicht umgesetzt. Ihr Kern ist eine anonyme Mitarbeiterbefragung. Genau diese Befragung liefert zugleich die Bedarfsanalyse für das gesamte Gesundheitsmanagement. Wer hier startet, erledigt eine gesetzliche Pflicht und legt in einem Zug das Fundament für wirksame, bedarfsgerechte BGF-Maßnahmen.

Und das BEM?

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement greift, wenn eine Person innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen (auch wiederholt) arbeitsunfähig war. Der Arbeitgeber muss es anbieten (§ 167 Abs. 2 SGB IX), die betroffene Person entscheidet frei über die Teilnahme. Ziel ist, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten – unter Wahrung des Datenschutzes und mit Beteiligung der Interessenvertretung.

Von der Theorie zur Struktur

Sie wissen jetzt, was zusammengehört. Wie Sie daraus einen laufenden Prozess machen, zeigt das Kapitel Ablauf – oder Sie holen sich direkt eine bedarfsgerechte Einschätzung.

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