Verhaltensbezogen
Setzt am Individuum an: Kurse, Beratung, Coaching, Kompetenzaufbau. Wirkt schnell und sichtbar – hängt aber von der freiwilligen Teilnahme ab.
Kapitel 5 · Maßnahmen
Die betriebliche Gesundheitsförderung bietet einen großen Baukasten. Der Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbands ordnet ihn in vier Handlungsfelder: Bewegung, Ernährung, psychische Gesundheit und Sucht. Wirksam wird ein Programm, wenn es zum Bedarf passt – und beide Wirkprinzipien kombiniert.

Das Grundprinzip
Setzt am Individuum an: Kurse, Beratung, Coaching, Kompetenzaufbau. Wirkt schnell und sichtbar – hängt aber von der freiwilligen Teilnahme ab.
Verändert die Bedingungen: Ergonomie, Arbeitsorganisation, gesunde Verpflegung. Oft nachhaltiger, weil die Wirkung unabhängig von der individuellen Teilnahme entsteht.
Die stärkste Wirkung entsteht in der Kombination: ein Rückenkurs (Verhalten) neben ergonomischen Arbeitsplätzen (Verhältnis).
Bewegungsmangel ist ein Hauptfaktor für Muskel-Skelett-Erkrankungen – die häufigste Ursache von Fehlzeiten. Bewegungsangebote wirken doppelt: gesundheitlich und als spürbares Signal der Wertschätzung.
Ausgewogene Ernährung beeinflusst Konzentration, Energie und langfristige Gesundheit. Im Betrieb entscheidet oft das Angebot vor Ort darüber, wie leicht die gesunde Wahl fällt.
Psychische Belastungen sind heute ein zentraler Grund für lange Ausfälle. Die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (§ 5 ArbSchG) liefert zugleich die Datengrundlage für wirksame Maßnahmen.
Suchtprävention schützt Gesundheit und Arbeitssicherheit. Wirksam ist die Kombination aus Aufklärung, konkreten Angeboten und klaren betrieblichen Vereinbarungen.
Gesundheits-Apps und Online-Kurse machen Angebote ortsunabhängig und gut skalierbar – gerade für verteilte Teams und mehrere Standorte. Auch digitale Präventionskurse können ZPP-zertifiziert und damit bezuschuss- und steuerlich begünstigungsfähig sein.
Wichtig ist die Abgrenzung zur DiGA („App auf Rezept“, § 33a SGB V): Eine DiGA ist ein Medizinprodukt zur Behandlung oder Erkennung von Krankheiten, das ärztlich verordnet und von der Krankenkasse erstattet wird. Sie gehört zur medizinischen Versorgung, nicht zur betrieblichen Prävention – und ist damit kein BGF-Baustein.
Neben Kursen setzen viele Unternehmen auf ein Gesundheitsbudget oder eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) – ein jährlicher Betrag, den Beschäftigte flexibel für Gesundheitsleistungen einsetzen. Das ist attraktiv, folgt steuerlich aber anderen Regeln als der 600-€-Freibetrag (siehe Fördermöglichkeiten). Als Versicherungsprodukt setzen wir die bKV nicht selbst um, sondern gemeinsam mit dem Versicherungsexperten und dem Steuerberater Ihres Unternehmens.
Sie kennen jetzt den Baukasten. Für den konkreten, unabhängigen Vergleich von Kursanbietern, Plattformen und Gesundheitsbudgets führt Sie bgm-vergleich.de weiter – oder wir geben Ihnen eine bedarfsgerechte Einschätzung.