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600 € steuerfrei: so nutzen Arbeitgeber § 3 Nr. 34 EStG richtig
15. Juli 2026
Bis zu 600 € je Beschäftigten und Jahr kann der Arbeitgeber steuer- und abgabenfrei in Gesundheit investieren (§ 3 Nr. 34 EStG). Damit das Finanzamt mitspielt, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein.
Bedingung 1: Zertifizierte Maßnahme
Begünstigt sind Leistungen, die den Anforderungen der §§ 20, 20b SGB V entsprechen – in der Regel also zertifizierte Angebote (z. B. über die ZPP). Pauschale Fitnessstudio-Beiträge ohne Zertifizierung fallen nicht darunter.
Bedingung 2: Zusätzlich zum Lohn
Die Leistung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden – eine Gehaltsumwandlung ist nicht begünstigt.
Freibetrag, nicht Freigrenze
Ein wichtiger Unterschied: Beim Freibetrag bleiben die ersten 600 € steuerfrei, nur der darüber liegende Teil ist steuerpflichtig. Bei einer Freigrenze (etwa dem 50-€-Sachbezug) wäre dagegen der ganze Betrag steuerpflichtig, sobald man die Grenze überschreitet.
Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung. Die konkrete lohnsteuerliche Behandlung klären Arbeitgeber mit ihrem Steuerberater.